Kosten

Wir werden gleich zu Beginn über die voraussichtlich entstehenden Kosten sprechen. Das ist für mich selbstverständlich und gibt Ihnen Sicherheit.

Die anwaltliche Vergütung für die Vertretung vor Gericht und gegenüber Behörden sowie außergerichtlich gegenüber Dritten ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Höhe der Vergütung bemisst sich grundsätzlich nach dem Gegenstandswert und dem Umfang der Tätigkeit.

Für außergerichtliche Beratungen und Gutachten treffe ich mit Ihnen eine Vereinbarung über die Höhe meiner Vergütung. Sie orientiert sich am wirtschaftlichen Interesse und am Umfang der Tätigkeit. Vereinbart wird ein Stundenhonorar oder eine Pauschalvergütung. Dies hängt von der Art des Auftrages ab. Diese Vereinbarung halten wir schriftlich fest. Das hat für Sie den Vorteil, dass Sie von Anfang an wissen, welche Kosten auf Sie zukommen.

Eine Erstberatung ist eine pauschale, überschlägige Einstiegsberatung und nicht kostenlos. Bei mir profitieren Sie bereits in der Erstberatung von meiner Spezialisierung. Die Kosten einer Erstberatung betragen höchsten 190 € zzgl. Mehrwertsteuer. Fragen Sie Ihre Rechtschutzversicherung, ob diese die Kosten einer Erstberatung übernimmt.

Personen, die einen Anwalt nicht selbst bezahlen können, erhalten unter besonderen Voraussetzungen vom Staat finanzielle Hilfen. Beratungshilfe ermöglicht Ihnen eine außergerichtliche anwaltliche Beratung und Vertretung. In gerichtlichen Verfahren wird Verfahrenskostenhilfe gewährt. Beides steht Ihnen zu, wenn Ihre Einkünfte und Ihr Vermögen niedrig sind. Im gerichtlichen Verfahren kommt noch hinzu, dass die Rechtsverfolgung eine hinreichende Aussicht auf Erfolg haben muss.

Wenn Sie die Sorge haben, Anwaltskosten und Gerichtskosten nicht bezahlen zu können, bringen Sie zum ersten Beratungsgespräch Unterlagen zu Ihren Einkommensverhältnissen und Ihrem Vermögen, zu Ihren Wohnkosten und zu Unterhaltsleistungen sowie zu besonderen Belastungen mit. Ich sage Ihnen dann, ob Sie Anspruch auf Beratungs- oder Verfahrenskostenhilfe haben, und veranlasse das Erforderliche.

Nehmen Sie Kontakt zu mir auf!
 
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